Datenschützer dürfen Betrieb von Facebook-Fanpages untersagen
Bei schweren Mängeln dürfen Datenschützer die Fanpage-Betreiber verpflichten, die Unternehmensseite abzuschalten, entschied das Bundesverwaltungsgericht.
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Bei schweren Mängeln dürfen Datenschützer die Fanpage-Betreiber verpflichten, die Unternehmensseite abzuschalten, entschied das Bundesverwaltungsgericht.
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