Vereinbarung zur beruflichen Verschwiegenheit nach § 203 StGB

zwischen

Kunde

– nachfolgend „Auftraggeber“ genannt –

und
Trans4mation AC GmbH
Glashütter Straße 55
01309 Dresden
Deutschland

– nachfolgend „Trans4mation oder Auftragnehmer“ genannt –

Präambel
Der Auftraggeber ist in Bereichen tätig, die einer beruflichen Verschwiegenheitspflicht im Sinne des § 203 StGB unterliegen (insbesondere steuerberatende, rechtsberatende, wirtschaftsprüfende oder vergleichbare Berufe).

Trans4mation erbringt für den Auftraggeber IT‑ und Beratungsdienstleistungen und unterstützt den Auftraggeber im Rahmen der bestehenden vertraglichen Beziehungen bei der Erfüllung dieser Leistungen.

Dabei kann Trans4mation als Auftragnehmer Zugang zu fremden Geheimnissen im Sinne des § 203 StGB erhalten.

Trans4mation sowie deren eingesetzte Personen gelten insoweit als mitwirkende Personen und sind gemäß den gesetzlichen Anforderungen zur Verschwiegenheit zu verpflichten.

Die Parteien vereinbaren daher Folgendes:

§ 1 Mitwirkung und Verschwiegenheitspflicht

Trans4mation wirkt im Rahmen der bestehenden Verträge an der Dienstleistungserbringung für den Auftraggeber mit, soweit dieser einer beruflichen Verschwiegenheitspflicht im Sinne des § 203 StGB unterliegt.

Trans4mation verpflichtet sich, in Kenntnis der strafrechtlichen Folgen einer Verletzung der Verschwiegenheitspflicht gemäß § 203 StGB (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe) sowie der sonst einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, alle fremden Geheimnisse des Auftraggebers und dessen Mandanten/Kunden, die Trans4mation im Rahmen der Leistungserbringung bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln.

Die Verschwiegenheitspflicht gilt zeitlich unbeschränkt und besteht auch nach Beendigung der Vertragsbeziehung fort.

§ 2 Kenntnisnahme nur im erforderlichen Umfang

Trans4mation stellt sicher, dass sie und ihre eingesetzten Personen nur insoweit Kenntnis von fremden Geheimnissen erlangen, wie dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der vertraglich geschuldeten Leistungen zwingend erforderlich ist.

§ 3 Einsatz von Mitarbeitern und weiteren Personen

Setzt Trans4mation zur Leistungserbringung Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Subunternehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen ein, wird sichergestellt, dass deren Einsatz ausschließlich im zur Vertragserfüllung erforderlichen Umfang erfolgt.

Trans4mation verpflichtet sich, alle eingesetzten Personen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Zugang zu fremden Geheimnissen erhalten können, vor Aufnahme ihrer Tätigkeit in Textform zur Verschwiegenheit zu verpflichten.

Diese Verpflichtung muss ausdrücklich eine Belehrung über die strafrechtlichen Konsequenzen eines Verstoßes gegen § 203 StGB enthalten.

Trans4mation haftet gegenüber dem Auftraggeber für Verstöße dieser Personen gegen die Verschwiegenheitspflichten wie für eigenes Verschulden.

§ 4 Verhältnis zu weiteren Vereinbarungen

Diese Vereinbarung ergänzt die bestehenden vertraglichen Regelungen zwischen Auftraggeber und Trans4mation, insbesondere zu den Themen Datenschutz, Informationssicherheit sowie Auftragsverarbeitung.

Weitergehende gesetzliche oder vertragliche Verschwiegenheitspflichten bleiben hiervon unberührt.

§ 5 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.