zwischen
Auftragnehmer
– nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt –
und
Trans4mation AC GmbH
Glashütter Straße 55
01309 Dresden
Deutschland
– nachfolgend „Trans4mation“ genannt –
Präambel
Trans4mation erbringt IT‑ und Beratungsdienstleistungen für Kunden, die einer beruflichen Verschwiegenheitspflicht im Sinne des § 203 StGB unterliegen (insbesondere Angehörige steuerberatender, rechtsberatender, wirtschaftsprüfender oder vergleichbarer Berufe).
Der Auftragnehmer unterstützt Trans4mation im Rahmen der bestehenden vertraglichen Beziehungen bei der Erfüllung dieser Dienstleistungen. Dabei kann der Auftragnehmer Zugang zu fremden Geheimnissen im Sinne des § 203 StGB erhalten.
Auftragnehmer können in diesem Zusammenhang als mitwirkende Personen in den Anwendungsbereich des § 203 StGB einbezogen werden und sind daher gemäß den gesetzlichen Anforderungen zu belehren und zur Verschwiegenheit zu verpflichten.
Die Parteien vereinbaren daher Folgendes:
§ 1 Mitwirkung und Verschwiegenheitspflicht
Der Auftragnehmer wirkt im Rahmen der zwischen ihm und Trans4mation bestehenden Verträge an der Dienstleistungserbringung der Trans4mation gegenüber deren Kunden mit, soweit diese Kunden einer beruflichen Verschwiegenheitspflicht im Sinne des § 203 StGB unterliegen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, in Kenntnis der strafrechtlichen Folgen einer Verletzung der Verschwiegenheitspflicht gemäß § 203 StGB (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe) sowie der sonst anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, alle fremden Geheimnisse von Kunden der Trans4mation, die ihm durch Trans4mation zugänglich gemacht werden, strikt vertraulich zu behandeln.
Die Verschwiegenheitspflicht besteht zeitlich unbegrenzt und gilt auch über die Beendigung der Vertragsbeziehung zwischen Trans4mation und dem Auftragnehmer hinaus.
§ 2 Kenntnisnahme nur im erforderlichen Umfang
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sich nur insoweit Kenntnis von fremden Geheimnissen im Sinne von § 1 zu verschaffen, wie dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen gegenüber Trans4mation zwingend erforderlich ist.
§ 3 Einsatz von Mitarbeitern und weiteren Personen
Setzt der Auftragnehmer zur Leistungserbringung Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Subunternehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen ein, stellt er sicher, dass diese nur tätig werden, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche Personen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Kenntnis von fremden Geheimnissen im Sinne dieser Vereinbarung erlangen können, vor Tätigkeitsaufnahme in Textform zur Verschwiegenheit zu verpflichten.
Die Verpflichtung hat unter ausdrücklicher Belehrung über die strafrechtlichen Folgen einer Verletzung der Verschwiegenheitspflicht gemäß § 203 StGB zu erfolgen.
Der Auftragnehmer haftet gegenüber Trans4mation für Verstöße dieser Personen gegen die Verschwiegenheitspflichten wie für eigenes Verschulden.
§ 4 Verhältnis zu weiteren Vereinbarungen
Diese Vereinbarung ergänzt die zwischen Trans4mation und dem Auftragnehmer bestehenden vertraglichen Regelungen, insbesondere zu Datenschutz, Informationssicherheit und Auftragsverarbeitung. Weitergehende gesetzliche oder vertragliche Verschwiegenheitspflichten bleiben unberührt.
§ 5 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.