Hintergrund
Der Bundestag hat am 15.12.2016 ein Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen beschlossen. Damit sollen bisher bestehende technische Möglichkeiten zur Manipulation von digitalen Grundaufzeichnungen, wie z. B. bei elektronischen Kassen, verhindert werden.
Die Zustimmung des Bundesrats erfolgte am 16.12.2016.
Am 7.7.2017 hat der Bundesrat die sog. Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) beschlossen: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0401-0500/487-17.pdf .
Ziel
Die Sicherstellung der Unveränderbarkeit der digitalen Grundaufzeichnungen erfordert die Einführung gesetzlicher Regelungen sowie technischer Maßnahmen. Mit der Kassensicherungsverordnung werden die Anforderungen des § 146a der Abgabenordung (AO) präzisiert.
Unsere Leistungen
1. Trans4mation Kassencheck
Unsere Berater analysieren mit Ihnen zusammen Ihre Organisation rund um die Aufzeichnung von Bargeschäften – vom elektronischen Kassensystem bis zum Kassenbuch. Nach der Analyse kennen Sie die Schwachpunkte. Ein Maßnahmenkatalog wird Ihnen helfen, sie zu beseitigen.
2. Trans4mation Kassencheck mit Verfahrensdokumentation
Ergänzend zum Trans4mation Kassencheck begleitet wir Sie bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen in Ihrem Unternehmen und erstellen die von der Finanzverwaltung geforderte Verfahrensdokumentation rund um die Abwicklung und Aufzeichnung der Bargeschäfte in Ihrem Unternehmen, diese Dokumentation wird im Anschluss von Ihrem Steuerberater geprüft und freigegeben.
Nutzen Sie die Möglichkeit auf ein kostenloses Erstgespräch: