Die IT-gestützte Buchführung muss von einem sachverständigen Dritten hinsichtlich ihrer formellen und sachlichen Richtigkeit in angemessener Zeit prüfbar sein. Die Voraussetzung für die Nachvollziehbarkeit des Soll-Verfahrens ist stets eine ordnungsgemäße Verfahrensdokumentation, welche die Beschreibung aller zum Verständnis der Buchführung erforderlichen Verfahrensbestandteile, Daten und Dokumentenbestände enthalten muss.
Überblick der Anforderungen:
- Die Verfahrensdokumentation muss es dem Benutzer einer IT-Anwendung ermöglichen, diese sachgemäß zu handhaben
- Die Verfahrensdokumentation muss es dem IT-Administrator (sowie dem Systementwickler) ermöglichen, notwendige Änderungen bzw. Ergänzungen richtig vorzunehmen und
- Die Verfahrensdokumentation muss es einem sachverständigen Dritten (z. B. Betriebsprüfer oder Wirtschaftsprüfer) ermöglichen, das IT-System in angemessener Zeit nachzuvollziehen oder zu prüfen.
Die Pflicht zur Erstellung einer Verfahrensdokumentation existiert grundsätzlich unabhängig von der Größe oder Komplexität des Unternehmens, seines IT-gestützten Buchführungssystems sowie der dabei verwendeten Hard- und Software.
Unsere Leistungen:
Unsere Berater analysieren mit Ihnen zusammen Ihre Organisation, Prozesse sowie die verwendeten Hard- und Software und erstellen daraus eine GoBD konforme Verfahrensdokumentation.